Fertigfutter enthält nur Abfälle?
Gerade in Bezug auf Fertigfutter kursieren die verrücktesten Gerüchte darüber, welche grauenhaften Inhalte sie haben können. Die Geschichten reichen von Müll über Gummireifen und Sägespänen bis hin zu eingeschläferten Haustieren. Meistens ist einfach nur von „Abfällen“ die Rede. Aber was heißt das eigentlich?
Unsere Hunde sind in der Tat Resteverwerter der Nahrungsmittelherstellung. Schlachtabfälle, die für die Futtermittelherstellung verwendet werden, sind aber nicht als „Müll“ zu betrachten. In erster Linie sind dies Innereien (z.B. Pansen, Euter, Lunge, Milz), Kopf- und Stichfleisch, sehnige Abschnitte und Ähnliches. Dies sind durchaus hochwertige Futtermittel, die theoretisch auch für den Menschen verzehrbar wären – wir wollen sie nur nicht essen.
Klauen, Haut, Ohren, Hühnerfüße etc. gelten ebenfalls als Schlachtabfälle. Solche Futtermittel sind bindegewebsreich und somit schwerer verdaulich. Ein Futter daraus würde zu größeren Kotmengen und Blähungen führen. Außerdem ist die Nährstoffzusammensetzung ungünstiger, weshalb solche Futtermittel nicht im Dosenfutter, wohl aber im Leckerli- und Kauartikelbereich zu finden sind. Wichtig ist also: Nur, weil bestimmte Zutaten theoretisch erlaubt sind, bedeutet das nicht, dass sie tatsächlich auch überall Verwendung finden.
Gesetzlich ist genau geregelt, was an Hunde verfüttert werden darf und was nicht. Die oberste Prämisse im Futtermittelrecht ist, das ein Futtermittel “sicher” sein muss, d.h. es darf keine Gefahr für die Gesundheit des Tieres bestehen, was bei der Verfütterung von z.B. betäubungsmittelhaltiger Haustiere der Fall wäre.
Die EU-Verordnung Nr. 1069/2009 bzw. 142/2011 regelt die Nebenprodukte und Ausgangsmaterialien tierischer Herkunft, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, aber als Futtermittel verwendet werden dürfen. Die Einteilung erfolgt in drei Kategorien (s. Tab. X.), von denen nur Material der Kategorie 3 zu Futter verarbeitet werden darf. Materialen der Kategorie 1 und 2 müssen wegen dem seuchenhygienischen Risiko und aufgrund der Rückstandsproblematik vernichtet werden. Grundsätzlich wird übrigens jedes Lebensmittel automatisch zu K3-Material, wenn es zu Tierfutter verarbeitet wird, selbst wenn es frische Kalbsschnitzel sind.
Zusätzlich zu dieser Einteilung gibt es in der Futtermittelverkehrsverordnung 767/2009 eine Liste der generell verbotenen Stoffe. Diese sind Kot, Urin und der Inhalt des Verdauungstraktes, mit Gerbstoffen behandelte Häute, mit Pflanzenschutzmitteln behandeltes Saatgut, Holz (einschließlich Sägemehl), Abfälle (aus Abwasser sowie Hausmüll) und Verpackungen bzw. Verpackungsteile.
Es bleibt ein Widerspruch, dass Schlachtabfälle als Müll empfunden werden, wenn sie in einem Fertigfutter enthalten sind, als Rohfutter bzw. Leckerli aber gelten sie als „artgerecht“ oder „gesunder und natürlicher Kauspaß“.